Über uns 

Durch unsere unterschiedlichen Interessen und individuellen Schwerpunkte ergänzt sich unser Team ideal. Gegenseitige Unterstützung ist für uns selbstverständlich, sodass unsere Patienten vom Wissen des gesamten Teams profitieren. So können wir die unterschiedlichsten Probleme und Diagnosen individuell, zuverlässig und kompetent behandeln. 


Praxisinhaber

Eleni Paraliki

Eleni Paraliki

Ausbildung • Akademische Sprachtherapeutin/Sprachheilpädagogik M.A.

Ausbildung • Lernberaterin und Diplom Pädagogin (Magister Artium),

Zusatzausbildung • Verbale Entwicklungsdyspraxie

Zusatzausbildung • Zwei Jahre in der Stotter-Beratungsstelle an der LMU aktiv tätig

Zusatzausbildung • Marburger Konzentrationstraining; Stimmtherapie; Lernberatung

Spezialisierung • Therapie auf Deutsch und Griechisch

Robert Schega

Robert Schega

Ausbildung • Akademischer Sprachtherapeut/Sprachheilpädagoge M.A.

Spezialisierung • Behandlung neurologischer Störungsbilder: Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie

Spezialisierung • Behandlung von Schluckstörungen (Dysphagie) und Trachealkanülenmanagement

Fragen - Antworten

Welche Ärzte dürfen eine Heilmittelverordnung/ein Rezept ausstellen?

Hausärzte, Allgemeinmediziner, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen und Kieferorthopäden dürfen eine Verordnung für die Behandlung ausstellen. Zwischen der Rezeptausstellung (Rezeptdatum) und dem ersten Termin dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage liegen. 


Wie lange dauert die Therapie?

Ein Rezept umfasst in der Regel 10 Therapieeinheiten. Je nach Verordnung dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten.Die Therapie findet in der Regel 1-2 mal pro Woche statt.Ist das Rezept abgeschlossen, entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Verordnung notwendig ist.


Wie bekomme ich einen Termin? 

Um einen ersten Termin zu vereinbaren, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Die Kontaktdaten der einzelnen Therapeuten finden Sie unter Kontakt. 
Alle weiteren Termine besprechen wir dann persönlich vor Ort. Die vereinbarten Therapiezeiten werden für Sie verbindlich reserviert.


Was passiert, wenn ich nicht zum Termin kommen kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 24 Stunden im Voraus ab. Zu spät abgesagte oder vergessene Termine müssen wir privat in Rechnung stellen.